WER HAFTET BEI SCHLÜSSELVERLUST?

Wenn ein Mieter seinen Schlüssel verliert, dann kann das für ihn sehr schnell teuer werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Teile oder gar die gesamte Schließanlage eines Hauses getauscht werden müssen.

Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass die Kosten für den kompletten Austausch einer Schließanlage der Mieter übernehmen muss, wenn dieses aus Sicherheitsgründen erforderlich ist (Az.: VIII ZR 205/13).

Allerdings darf der Vermieter die Kosten erst dann geltend machen, wenn die neue Schließanlage eingebaut wurde. Ein schwacher Trost, denn die Kosten hierfür gehen auch bei kleineren Anlagen schnell in den vierstelligen Bereich.

 

Im verhandelten Fall hatte der Mieter einer Eigentumswohnung einen der zwei Schlüssel verloren, die er beim Einzug von der Hausverwaltung erhalten hatte.
Als der Mieter im Jahr 2010 sein Mietverhältnis kündigte und den zweiten Schlüssel nicht übergeben konnte, verlangte die Hausverwaltung einen Vorschuss in Höhe von 1.500 Euro für die anstehenden Kosten. Da die Anlage zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht erneuert war, muss der Mieter laut BGH-Urteil die Summe auch nicht zahlen. Das Gericht begründete, dass der zu ersetzende Schaden erst mit dem vollzogenen Austausch der Anlage gerechtfertigt sei.


Die „Schlüsselpolice“ kann helfen
Nicht nur Mieter, auch alle anderen Besitzer eines ihm überlassenen Schlüssels, können sich über die private Haftpflichtversicherung gegen den teuren Verlust schützen. Notwendig hierzu ist die landläufig genannte ‚Schlüssepolice‘, die bereits in vielen Verträgen inkludiert ist. Wer sich hier nicht sicher ist, sollte seine Versicherungsunterlagen überprüfen und gegebenenfalls den Vertrag nachbessern.

Die ‚Schlüsselpolice‘ greift in der Regel aber nicht bei Dienstschlüsseln für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst. Auch die Besitzer solcher Schlüssel sollten hier ihren Versicherer, insbesondere in Hinblick auf zu erwartende Kostenlimits, um Rat fragen. Denn beim Austausch einer sehr umfangreichen Anlage, beispielsweise für ein Dienstgebäude oder eine Schule, sind sehr schnell mehrere zehntausend Euro fällig.

Die technische Lösung. Elegant und sicher.
Besitzern einer Schließanlage, die bei einem Schlüsselverlust nicht die gesamte Anlage tauschen möchten oder können, stehen auch technische Alternativen zur Verfügung. Durch den Einsatz von Elektronik-Zylindern werden die betroffenen mechanischen Zylinder der Schließanlage einfach ausgetauscht. Das kann den kompletten Ersatz der Anlage ersparen. Statt mechanischer Schlüssel kommen hier Transponder-Chips zum Einsatz.

Auch Eigentümergemeinschaften, wie im vorliegenden Fall, können durch den konsequenten Einsatz von E-Zylindern in einem Wohnhaus eine Menge Geld und Ärger sparen. Sollte einer dieser Transponder verloren gehen, so wird dieser lediglich aus dem System gelöscht und ein neuer kurzerhand programmiert. Das part nicht nur Folgekosten, sondern trägt auch dazu bei, entstandene Sicherheitslücken umgehend zu schließen.