Abzocke bei Schlüsseldiensten – der NDR berichtet und KÜHN Sicherheit steht beratend zur Seite

Schnell ist es passiert: In Eile verlässt man seine Wohnung und merkt bei der Rückkehr, dass der Schlüssel nicht auffindbar ist. Und wenn es dann noch am Sonntag passiert, dann kann es sehr teuer werden. Der Verbraucherzentrale Niedersachsen liegen mittlerweile zahlreiche überteuerte Rechnungen vor, die belegen, dass ein Schlüsselverlust teuer werden kann. Die Experten von KÜHN Sicherheit / Haus für Sicherheit® standen dem NDR beratend zur Seite.

Der Verbraucherzentrale in Hannover sind im vergangenen Jahr 170 Fälle von Schlüsseldienstabzocke bekannt geworden. Türöffnungen am Wochenende können sehr teuer werden. In einem Fall wurde der Schlüsselnotdienst gerufen und schlussendlich stellte sich heraus, dass der Schlüssel noch in der Wohnungstür steckte. Der Schlüsselnotdienst musste also nicht tätig werden, berechnete aber seine Anfahrt: Satte 414,12€ wurden fällig. Das Haus für Sicherheit® konnte live zeigen, dass eine Türöffnung innerhalb von Sekunden hätte stattfinden können. In einem anderen Fall rechnete der Schlüsseldienst für eine Notfallöffnung 766,- Euro ab. Stefan Kühn, Geschäftsführer der KÜHN Sicherheit GmbH wurde vom NDR zu diesen Fällen gefragt und gab aufschlussreiche Antworten.

Der NDR berichtete in seiner Sendung „Hallo Niedersachsen“ am 11.1.23018 um 19:30 zu diesen Fällen.

Rechte und Pflichten bei der Rauchmelder-Überprüfung

Nicht nur der Einsatz, sondern auch die jährliche Kontrolle der Rauchmelder sind für Vermieter mittlerweile Pflicht. Allerdings ergeben sich auch für den Mieter hierdurch entsprechende Pflichten, die unbedingt beachtet werden sollten. Dies zeigt nun ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Frankfurt aus Juni des aktuellen Jahres.

Die rechtliche Lage ist heute eindeutig. Seit September 2016 müssen Neubauten mit Rauchmeldern versehen werden, der Vermieter ist in Altbauten zudem für die Umrüstung verantwortlich. Auch die Funktionalität zu erhalten und zu kontrollieren fällt in den Aufgabenbereich des Vermieters. Mindestens einmal im Jahr ist es deshalb notwendig, dass die verbauten Rauchmelder vor Ort durch einen zertifizierten Techniker überprüft werden. Leere Batterien, Spinnweben oder gar eine Demontage durch den Mieter lassen sich so rechtzeitig identifizieren, korrigieren und beheben.

Ein Mieter sah die Notwendigkeit der Überprüfung durch einen angekündigten Techniker jedoch nicht ein und verwehrte konsequent den Zutritt zur eigenen Wohnung. Er berief sich hierbei auf das eigene Hausrecht. Die Folge: Die Wohnungsgesellschaft entschied sich für den gerichtlichen Weg.
Das Amtsgericht Frankfurt gibt der Gesellschaft im Urteil vom 26. Juni 2017 Recht. Der Mieter muss als aus dem Mietvertrag resultierende Nebenpflicht dem Techniker den Zutritt zur Wohnung gewähren. Allerdings stellte das Gericht im selben Urteil klar, dass gewisse Uhrzeiten und Fristen obligatorisch sind. Ein Zeitraum von 8 bis 18 Uhr sei zumutbar, zudem muss die Ankündigung mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich erfolgen, beispielsweise per Aushang oder Anschreiben. Ein Ordnungsgeld oder gar eine Ordnungshaft sind bei einer weiteren Weigerung die Folge und können durch die örtlichen Behörden vollstreckt werden.

Wichtig: Mit diesem Urteil stärkt das Amtsgericht Frankfurt die Rechte der Mieter. Einen unangekündigten Besuch des Technikers müssen Sie natürlich nicht akzeptieren. In diesem Fall dürfen Sie den Zutritt zur eigenen Wohnung natürlich verwehren.Brandschutz und Sicherheit gehören definitiv zusammen.

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Konzepte, bieten Ihnen Unterweisungen und stellen Ihnen Produkte für einen effizienten Brandschutz vor. Vom Rauchmelder bis zur Brandmeldeanlage ist für den individuellen Bedarf die passende Lösung verfügbar. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Sichern und schützen: Hochwertige Waffenschränke

Das Waffengesetz in Deutschland regelt nicht nur alle Rahmenbedingungen für den Kauf und die Verwendung verschiedener Waffen, sondern gibt auch klare Richtlinien für die Aufbewahrung.

Schriftlich festgehalten ist dieser Aspekt im §36 des aktuellen Waffengesetzes. Mit der Überarbeitung in diesem Jahr ändert sich hier für die Waffenbesitzer einiges. Waffenschränke der VDMA Sicherheitsstufen A bis B, S1 nach EN 14450 sind für die ordnungsgemäße Lagerung nicht mehr zugelassen.
Sind Sie nun auf der Suche nach einem passenden Modell für die komfortable und sichere Aufbewahrung, möchten wir Ihnen im Folgenden den Waffenschrank Ranger I/8 vorstellen und empfehlen.

Geeignet ist dieser Waffenschrank für alle Lang- und Kurzwaffen, er punktet zusätzlich mit einer praktischen Funktionalität. Sie haben freie Wahl bei der Schließart. Neben dem klassischen Schlüssel oder einem Code funktioniert dies hier auch mittels eigenem Fingerabdruck. Da der Bedarf verschieden ist, steht das Modell wahlweise mit Stauraum für fünf, sieben oder acht Langwaffen zur Auswahl bereit.

Sowohl unbefugte Nutzung wie auch einen Diebstahl weiß der Waffenschrank effektiv zu verhindern. An drei Seiten sorgen starke Bolzen für einen sicheren Verschluss, zudem lässt sich der Tresor fest an der Wand oder am Boden verankern.
Übrigens: Im Inneren findet nicht nur ein zusätzliches Fach, sondern auf Wunsch auch ein abschließbarer Innentresor Platz. Die separate und sichere Aufbewahrung von Munition ist mit dem Ranger I/8 dementsprechend möglich.

MobileKey von SimonsVoss Web-basierende Lösung für das Schließmanagement

Digitale Transponder und Türzylinder statt mechanischer Schlüssel und Schlösser. SimonsVoss verspricht: „So zieht die Zukunft des Schließens bei Ihnen ein.”

Bei seiner Zielgruppe setzt das Münchener Unternehmen speziell auf kleine bis mittlere Unternehmen. Herkömmliche Schlüssel werden im MobileKey-System durch einen digitalen Transponder, eine PinCode-Tastatur oder ein Smartphone ersetzt. Mechanische Profilzylinder werden durch sabotagegeschützte elektronische Türzylinder ersetzt. Diese können mit wenig handwerklichen Kenntnissen sogar selber installiert werden, da ein aufwändiges Bohren oder Kabelverlegen entfällt.

Das System kann per Smartphone und einer kostenlosen App innerhalb weniger Minuten konfiguriert und in Betrieb genommen werden. MobileKey ist ausgelegt für bis zu 20 Türen und maximal 100 Nutzer.
Sowohl in der Anschaffung, als auch im Betrieb zeichnet sich MobileKey durch ein besonders günstiges Preis-/Leistungsverhältnis aus.

Mit einem internetfähigen Rechner, Tablet oder Smartphone werden die Schließpläne inklusive der persönlichen und ggf. zeitbegrenzten Zugangsberechtigungen innerhalb kürzester Zeit erstellt.

Die Übertragung der Daten auf die betreffenden Schließzylinder erfolgt im Anschluss per Stick oder online per SmartBridge. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind jederzeit möglich.

Durch den Einsatz der Transponder gehört der Ärger mit verlorenen Schlüsseln der Vergangenheit an. Verlorene Transponder können sofort gesperrt und durch einen neuen, innerhalb weniger Minuten ersetzt werden.

Ein besonderer Clou: Mit der Online-Version von MobileKey lassen sich Türen auch aus der Ferne öffnen. Dies ist immer dann eine interessante Option, wenn man selbst nicht vor Ort sein kann. Sei es, weil man beispielweise Ferienunterkünfte vermietet oder Angehörige, Mitarbeiter oder Handwerker während der eigenen Abwesenheit in das Haus lassen möchte.

Hier noch einmal die Features im Überblick:

  • Nachträglich einbaubar, auch im DIY-Verfahren
  • System erweiterbar
  • Zeitloses Design
  • Einfach über die kostenlose App oder webfähigen Rechner zu konfigurieren
  • Verlorene Transponder werden einfach aus dem System gelöscht
  • Zugangsberechtigungen werden innerhalb weniger Minuten erteilt oder geändert
  • Schließvorgänge werden protokolliert
  • Türüberwachung inklusive Schließzustand der Türen in Echtzeit
  • Türöffnung auch aus der Ferne
  • Gutes Preis-/Leistungsverhältnis

ABUS: Stangenschloss FOS650. Dezent und sicher.

Die meisten Einbrecher nutzen für den Einstieg in fremde Wohnungen und Häuser die Fenster oder den Balkon , bzw. die Terrasse. Warum? Weil handelsübliche Fenster und Türen zumeist nur schwach geschützt sind und für den „Profi” kein großes Hindernis darstellen. Das gilt selbst dann, wenn Fenster oder Tür geschlossen sind.

Mit dem FOS650 stellt ABUS eine neue Generation von Fenster-Stangenschlössern vor, die speziell für hohe Fenster, Doppelflügel-Fenster und Balkon-/Terrassentüren entwickelt wurden.

Das FOS650 ist schmal konzipiert worden und in den Farben Weiß, Braun und Silber erhältlich. Somit passt sich die Zusatzsicherung dezent und unauffällig der Umgebung an.

Das FOS650 sichert die Fenster und Türen mit gleich drei Sicherungspunkten. Es eignet sich somit auch für besonders hohe Rahmen ab zwei Metern Höhe.
Verkrallende Stahlriegel mit einer 3-fach-Verriegelung oben, seitlich und unten sorgen für höchste Stabilität und setzen dem Einbrecher über eine Tonne Widerstand entgegen.Mit der benutzerfreundlichen Einhand-Bedienung lässt sich der Fenster- oder Türrahmen mit nur einem Handgriff auf ganzer Höhe sichern (“Fenster zu, Schloss zu”).

Durch die schmale Bauweise eignet sich das Stangenschloss von ABUS auch hervorragend zum Einbau an Rahmen, an denen andere Stangenschlösser wegen ihrer Größe bis dato keinen Platz fanden.

Wenn Kommissar Zufall hilft – Wichtige Entscheidung zur Videoüberwachung

In seinen regelmäßigen Newslettern berichtet der auf die Videoüberwachung spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert über die neueste Rechtsprechung.

Im vorliegenden Fall wird deutlich, dass die Videoüberwachung, trotz aller Kritik am Datenschutz, durchaus ihren berechtigten Sinn hat: Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 22.09.2016 (AZ: 2 AZR 848/15) kann die gerichtliche Verwertung eines „Zufallsfundes“ aus einer gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG gerechtfertigten verdeckten Videoüberwachung zulässig seien.

Auch in diesem Fall geht es wieder um die Frage, ob Videoaufnahmen vor Gericht verwendet werden dürfen. Die Arbeitgeberin hatte zur Aufklärung von Kassendifferenzen unter Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG nach Rücksprache mit dem Betriebsrat versteckte Kameras an den Kassen angebracht.

Dabei wurde eine Leergutmanipulation festgestellt, allerdings durch eine Mitarbeiterin, welche die Arbeitgeberin gar nicht im Fokus hatte. Diese Mitarbeiterin wehrte sich sodann gegen die außerordentliche, fristlose Kündigung durch die Arbeitgeberin vor Gericht.

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte im Revisionsverfahren die vom Landesarbeitsgericht gebilligte fristlose Kündigung. Nach Auffassung des BAG dürfen auch sogenannte „Zufallsfunde“ vor Gericht verwertet werden. Gebotene Aufklärungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 1 S. BDSG müssen sich nicht allein auf solche Beschäftigten beschränken, gegen die bereits ein konkreter Verdacht vorliegt. Zwar müsse der Kreis der Verdächtigten möglichst weit eingegrenzt werden. Es sei aber nicht nötig, Überwachungsmaßnahmen so einzuschränken, dass sie ausschließlich bereits konkret verdächtigte Personen erfassen. Die heimliche Überwachung setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber vorher alle anderen milderen Möglichkeiten geprüft bzw. ergriffen hat. Dies war im vorliegenden Fall gegeben.
Ein Beweisverwertungsverbot käme nur dann in Betracht, wenn dies aufgrund einer verfassungsrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten wäre. Das Gericht habe deshalb zu prüfen, ob die Verwertung von heimlich beschafften persönlichen Daten und Ergebnissen, die sich aus diesen Daten ergeben, mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Betroffenen vereinbar ist. Nach Auffassung des BAG war dies im vorliegen-den Fall gegeben. zwar greift eine verdeckte Videoüberwachung immer in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein. Dieser Eingriff war aber aufgrund überwiegender Interessen der Arbeitgeberin gerechtfertigt. Diese hatte zuvor alle anderen Mittel ausgeschöpft, Unregelmäßigkeiten im Kassenbereich aufzuklären. Sie konnte sich auf die Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG stützen, die genau für diese Fälle geschaffen worden ist und die auf ständiger Rechtsprechung beruht.

Praxishinweis: Diese Entscheidung des BAG ist deshalb so erfreulich, weil sie für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG in begrüßenswerter Weise Klarheit schafft. Danach wird man künftig auch sogenannte Zufallsfunde, die bei einer verdeckten Kameraüberwachung erhoben werden, künftig vor Gericht verwerten können.

Quelle: Newsletter “Rechtsfragen Sicherheitstechnik” | DIECKERT Recht und Steuern | Ausgabe März 2017
Internet: www.dieckert.de

Polizei will mit einer App präventiv gegen den Einbruch vorgehen.

Wenn es um die Verhinderung von Einbrüchen geht, dann setzt jetzt auch Niedersachsens Polizei auf die Mathematik und deren statistische Wahrscheinlichkeiten.

Nachdem die Schweiz die Vorreiterrolle in Europa übernommen hatte, zieht man jetzt auch in der Bundesrepublik mit der neuen Technik nach.

Worum es geht? In erster Linie um die Tatsache, dass bereits seit den 90er Jahren bekannt ist, dass es im Bereich der Einbruchkriminalität ein Phänomen gibt, welches sich Near Repeat Victimisation nennt.
Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Erkenntnis, dass nach einem Einbruch weitere Taten in räumlicher Zeit und Nähe zu erwarten sind. Auf den Punkt gebracht: Wird in einer Gegend ein Einbruch verübt, dann war das nicht zum ersten und letzten Mal.

Diese mathematische Erkenntnis machen sich immer mehr Bundesländer zu nutze, um den potenziellen Straftaten besser vorbeugen zu können.

Ist das noch orakeln oder tatsächlich hilfreich? Damit diese Frage beantwortet werden kann, läuft derzeit ein Großprojekt in Niedersachsen. Die Polizeiinspektionen Wolfsburg und Salzgitter-Peine-Wolfenbüttel testen hier ausgiebig das System PreMAP.

Dabei handelt es sich um eine eigens entwickelte App, welche auf dem Tablet oder Smartphone die Einbruchschwerpunkte der letzten 24 Stunden anzeigt.
Da es aufgrund der mathematischen Wahrscheinlichkeit auch in der nächsten Zeit dort zu Einbrüchen kommen wird, können Polizeistreifen jetzt präventiv und verstärkt vor Ort Streife fahren.

Das Besondere an PreMAP ist, dass es sich bei der App um eine Eigenentwicklung des LKA und der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen handelt. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg werden derzeit kommerzielle Software getestet.
In Bayern ist eine kommerzielle Variante bereits seit längerem im Einsatz.

Grundsätzlich sei die Idee gut, wie sich aus dem Feedback der involvierten Polizeibeamten ableiten lässt. Allerdings gäbe es insbesondere in Niedersachsen noch kleinere technische Probleme mit der eigens für die Landespolizei entwickelten App.

Letzter Punkt wirft Fragen auf: Wie ökonomisch und technisch sinnvoll ist es eigentlich, wenn jedes Bundesland seine eigene Technik entwickelt, um potenzielle Einbruchgefahren einschätzen zu können?
Und wo bleibt die Prävention, wenn in einigen Bundesländern kommerzielle Programme eingesetzt werden, die auch als ‘Einsatzplaner’ für Einbrecher genutzt werden können?

Es ist wie beim Hasen und dem Igel. Die Jagd auf Einbrecher ist und bleibt wohl ein ständiges Wettrennen.

BEHÖRDE LEGTE BETRIEB LAHM – WEGEN FALSCHER NOTAUSGÄNGE!

Fluchttüren müssen sich in Werks- oder Bürogebäuden ausschließlich nach außen öffnen lassen können, sonst droht das Verbot der Arbeitsaufnahme durch die Mitarbeiter.

Das bestätigte auch noch einmal das Verwaltungsgericht Münster. Ein Unternehmen hatte geklagt, weil die zuständige Bezirksregierung die Arbeitsaufnahme der Angestellten bis zur sachgerechten Erneuerung der Fluchttüren untersagt hatte.

Notausgänge, die sich nicht nach außen öffnen lassen, stellen nach der Arbeitsstättenverordnung immer eine Gefahr dar, urteilte das Verwaltungsgericht. Das sofortige Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern in den Räumen war daher rechtmäßig. Die Behörde habe keine Frist setzen müssen, denn hier sei Gefahr im Verzug gewesen.

Quelle: Verwaltungsgericht Münster, Az.: 9 K 1985/15

STIFTUNG WARENTEST NIMMT TÜRZUSATZSCHLÖSSER UNTER DIE LUPE

Es ist kinderleicht, eine Tür oder ein Fenster mit einfachsten Werkzeugen zu öffnen, wenn diese nicht mit ausreichenden Schutzmechanismen abgesichert sind.

Für die Stiftung Warentest Grund genug, in ihrer Ausgabe vom Februar Stangenschlösser, Blockschlösser, Bandsicherungen und Panzerriegel unter die Lupe zu nehmen. Bis auf wenige Ausnahmen hielten die Produkte, was sie versprechen. Schwächen zeigten sich lediglich bei den Sperrbügeln der getesteten Blockschlösser.

Viel wichtiger ist wohl aber der Hinweis der Tester, dass die Zusatzschlösser nur dann ihre volle Wirkung erbringen können, wenn sie auch fachmännisch montiert wurden.

Auf dem Internetportal zuhause.de präsentiert die Stiftung Warentest ein Video zu ihrem Test. „[..]wenn nur eine Schraube falsch sitzt oder gar fehlt, dann bricht die ganze Schutzwirkung zusammen“ berichtet der Projektleiter Dr. Peter Schick in diesem Video.
Eine Tatsache, auf die wir schon seit Jahren hinweisen. Es ist grundsätzlich davon abzuraten, Schutzmaßnahmen im Do-it-yourself-Verfahren installieren zu wollen. Hier bietet der zertifizierte Fachhandel gegenüber den Bau- und Verbrauchermärkten unschlagbare Vorteile:

  • fachkundige Beratung
  • umfassendes Know-how
  • zielgerichteter und herstellerunabhängiger Einsatz geeigneter Sicherheitsprodukte
  • höhere Sortimentsbreite und -tiefe
  • fachgerechte und somit wirkungsvolle Montage
  • geschultes Personal

Dem Vorurteil, der Fachhandel sei zu teuer, ist entgegenzusetzen, dass die Kosten für einzelne Produkte oftmals die gleichen sind oder nur um wenige Euro differieren. Der Gewinn für den Nutzer liegt immer in der professionellen Beratung und der fachgerechten Montage.
Wer gar über die KfW eine Sonderförderung oder einen Kredit für Einbruchschutzmaßnahmen beantragt, der kann über den Fachhandel sogar noch kräftig sparen. Lesen Sie hierzu den Bericht weiter unten.

Wie auch die Stiftung Warentest empfehlen wir, sich vorab bei der zuständigen Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle zu informieren. Die Beratungsstellen arbeiten kostenlos und verfügen auch über sogenannte Errichterlisten mit entsprechend zertifizierten Betrieben.

SO SORGENFREI LÄUFT’S MIT EINER AUFSCHALTUNG DER ALARMANLAGE

Wir haben an dieser Stelle schon oft darüber geschrieben, welche Vorteile die Aufschaltung der eigenen Alarmanlage auf unsere Notruf- und Serviceleitstelle mit sich bringt.
Nun, Papier (auch digitales) ist geduldig.

Und manchmal wird man beim Lesen von Fachbegrifflichkeiten und erklärungsbedürftigen Sachverhalten so erschlagen, dass man das Thema für sich abhakt.

Deshalb stellen wir hier ein Video zur Verfügung, welches wohl keine Fragen über die Vorteile einer Aufschaltung offen lässt. Bilder sagen eben mehr, als tausend Worte.

HIER DAS VIDEO ANSCHAUEN.