ERWEITERTE FÖRDERUNG VON EINBRUCHSCHUTZMASSNAHMEN DURCH DIE KFW

Wie bereits schon vor der offiziellen Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 bekannt wurde, stiegen die Zahlen der Einbruchsdelikte im vergangenen Jahr rasant an.

Die Zahl der gemeldeten Einbrüche nahm um 15.000 Fälle gegenüber 2014 zu. Insgesamt wurden 167.000 Einbruchdelikte zur Anzeige gebracht. Das entspricht einer Steigerung von knapp 10%.
Die Politik reagiert und hat durch die staatseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) seit dem 1. April 2016 die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz erweitert.

Bisher bestand nur die Möglichkeit finanzielle Zuschüsse bis zu einer Höhe von maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit geltend zu machen.

Über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159/455) können Eigentümer und auch Mieter außer der bisherigen Zuschüsse jetzt auch zinsgünstige Kredite für die Förderung einzelner Einbruchschutzmaßnahmen anfordern.

Die Kredite können in einer maximalen Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden.
Der Weg zum zinsgünstigen Kredit führt immer über die Hausbank des Antragstellers. Diese bieten die Vermittlung kostenfrei an.

Zu den förderungswürdigen Maßnahmen des erweiterten Katalogs zählen:

  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus – und Wohnungseingangstüren
    (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
    (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe). Im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert.
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
    (z. B. Kamerasysteme, Personenerkennung an Haus – und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)
  • Baugebundene Assistenzsysteme
    (z. B. Bild -, Gegensprechanlagen, baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)

Bei allen Maßnahmen sind die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen.

HIER DER LINK ZUM STECKBRIEF EINBRUCHSCHUTZ DER KFW.

RFID – TRANSPONDERTECHNIK

Was ist RFID?
RFID bedeutet radio-frequency identification. Was so kompliziert klingt, hat aufgrund seiner Leistungsfähigkeit und der Komfortmerkmale längst Einzug in unseren Alltag gehalten. RFID findet sich im Fahrzeugbau, der Logistik und Lagerhaltung oder auch in der Warensicherung um nur einige Anwendungsbeispiele zu nennen. Es handelt es sich oftmals um ein unidirektionales Lesesystem, bei dem ein ´passiver´ Transponder in Verbindung mit einer Empfangs- / und Leseeinheit Daten übermittelt.

Wer ist von der Sicherheitslücke betroffen?
Ausschließlich Nutzer von RFID-basierenden Sicherheits- und Schließsystemen ohne  Verschlüsselungsverfahren. Diese können sowohl in einem digitalen Schließzylinder, wie auch in einem Wandlesegerät oder einer Heimalarmanlage zum Scharf- / Unscharfschalten integriert sein.
RFID-basierende Systeme mit einem sogenannten Wechselcode-Verfahren sind von der Sicherheitslücke nicht betroffen.

Wie hoch ist die Gefahr einer Manipulation?
Eher gering. Zur Manipulation benötigt man einen bereits programmierten Original-Transponder. Dieser muss dann über ein spezielles Gerät „kopiert“ werden. Bei kombinierten Systemen, bei denen zusätzlich mit einem mechanischen Schlüssel der Zugang quittiert werden muss, verringert sich die Gefahr des Missbrauchs erheblich.

Wenn das Sicherheitssystem darüber hinaus auch noch mit einer Einbruchmeldeanlage und der Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) verbunden ist, und der Zugang außerhalb der zuvor festgelegten Geschäftszeiten erfolgt, verringert sich die Gefahr nochmals.

Fazit: Es besteht die eher unwahrscheinliche Gefahr einer Manipulation
und somit kein Grund zur Panik.

Wie kann ich mich vor unerlaubten Kopien schützen?
Lassen Sie Ihren Transponder, wie einen herkömmlichen Schlüssel auch, nicht öffentlich und unbeaufsichtigt herumliegen. Tragen Sie den Transponder immer bei sich oder verwahren Sie ihn an einem sicheren Ort. Bei Verlust eines Transponders löschen Sie diesen einfach aus dem System.

Ist mein elektronisches Schließsystem auch betroffen?
Nicht, wenn Sie ein Schließsystem mit verschlüsselter Datenübertragung nutzen. Dazu zählen:

  • mit einer Batterie im Transponder ausgestattete ´aktive´ Systeme
  • sowie Passiv-Systeme mit Wechselcode-Verfahren

Bei diesen Systemen kommunizieren Empfangseinheit und Transponder miteinander, verifizieren und quittieren die ausgetauschten Daten. Erkennt dabei ein Systembaustein eine Manipulation, wird das Öffnen des Gebäudeteils verwehrt.

YALE KOMMT MIT INTELLIGENTER SCHLIESSLÖSUNG

Zutritt über das Smartphone, dem biometrischen Fingerabdruck, einer Fernbedienung oder über die Eingabe einer Pin-Nummer – das System ENTR™ (sprich Enter) von Yale überlässt es dem Anwender, auf welche Weise das Haus, das Büro oder die Wohnung betreten werden kann.

Die Vorteile liegen darin, dass Zugangsberechtigungen schnell vergeben, aber eben auch wieder gelöscht werden können.
Darüber hinaus lässt sich das System auch noch mit einem konventionellen Schlüssel öffnen oder verriegeln.

Die ENTR™ – Schließtechnik gibt dem Nutzer die Möglichkeit, den Zutritt auf sichere und komfortable Weise via der ENTR™ – App über das Smartphone zu kontrollieren. Selbst das ferngesteuerte Öffnen der Tür ist somit möglich.

 

Mit der App können Sie außerdem

• virtuelle Schlüssel erstellen
• Benachrichtigungen erhalten – Batteriezustand
• technische Unterstützung erhalten

Produktmerkmale

  • einfache Installation
  • passt an fast alle Türen in jeder Art und jeder Größe
  • automatische Verriegelung – wenn Sie die Tür schließen, wird sie automatisch verschlossen
  • sichere, verschlüsselte drahtlose Kommunikation zwischen den Systemelementen
  • drahtlos, batteriebetriebenes System ohne Kabel

 

Je nach Geschmack oder Bedürfniss können verschiedene Geräte für die Zutrittskontrolle ausgewählt werden.

Mit der App für ENTR™ können Sie Ihre Tür direkt vom Smartphone, Tablet oder einem anderen Bluetooth®-fähigen Gerät aus ver- riegeln und entriegeln. So behalten Sie stets die Kontrolle und die Übersicht.

Wandleser mit Tableau – für bis zu 20 vordefi nierte persönliche Codes. Sobald ein Code im Lesegerät programmiert ist, können Sie damit die Tür sicher entriegeln. Einfach zu installieren und zu programmieren.

Der Wandleser für Fingerabdrücke erkennt bis zu 20 Anwender. Sie können sowohl auto- risierte Fingerabdrücke als auch Codes nut- zen. Sie verwalten die Zutrittsberechtigungen der Anwender und können auch zeitab-
hängige Berechtigungen vergeben.

Die batteriebetriebene Fernbedienung bindet sich eigenständig in das Schließsystem ein und ermöglicht, die Tür von innen und außen zu entriegeln. Das System unterstützt bis zu 20 Fernbedienungen.

BURG-WÄCHTER: TSE-HOTELSCHLIESSSYSTEM

Der TSE 6000 HOTEL CODE von von BURG-WÄCHTER ist ein elektronisches kabelloses Schließsystem für Hotels. Der Gast erhält beim Einchecken einen individuell generierten Gastcode, der die Freischaltung der Zimmertür und der Gemeinschaftstüren für den gebuchten Zeitraum beinhaltet.

Die Rezeption generiert über die einfach zu bedienende intuitive TSE HOTEL SOFTWARE die Gastcodes.

Der Einbau des elektronischen Schließzylinders erfolgt ohne Bohren und ohne aufwändiges Verkabeln. Die Montage kann somit sogar zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen, ohne die Gäste zu stören. Somit können auch bestehende Türen problemlos umgerüstet werden. Nach dem Einbau erfolgt einmalig die Programmierung des Schließsystems über einen Laptop / PC. Über diesen können bei Bedarf auch die Öffnungsvorgänge ausgelesen werden.

Vorteile auf einen Blick:

  • Einfache und schnelle Installation / Nachrüstung
  • Keine Vernetzung zwischen Software und Schloss notwendig
  • Maximale Flexibilität
  • Speicherung der letzten 1.900 Ereignisse
  • Verschiedene Zeitfunktionen programmierbar
  • Für Servicepersonal stehen optional andere Öffnungsmedien zur Verfügung
  • Mechanische Notöffnungsfunktion an jedem Zylinder

Einfache Nutzung, hohe Funktionalität:

  • Einfache Generierung der Gastcodes über die Software
  • Ideal für Hotels ohne durchgehende Rezeption (Codeübermittlung z. B. per SMS)
  • Automatische Codelöschfunktion an den Zimmertüren am Ende des Buchungszeitraums

Der TSE 6000 HOTEL CODE kommt komplett ohne jegliche Verkabelung aus. Die Energieversorgung erfolgt über Standardbatterien und gewährleistet bis zu 100.000 Schließvorgänge.

Über das Display wird visuell die Eingabe des richtigen Codes bestätigt. Der Zutritt für Hotelleitung und Personal lässt sich individuell über feste Benutzercodes bestimmen. Optional stehen für diese Benutzerebenen auch Transponder zur Verfügung.

Auch außerhalb der Rezeptionszeiten geht der Hotelbetrieb weiter. In Verbindung mit einem Check-In-Automaten und der TSE HOTEL Software wird der Ablauf automatisiert. Der Gast kann per Kreditkarte über den Automaten das Zimmer buchen und erhält seinen Gastcode. Somit ist auch der Zahlungsvorgang mit der Buchung abgeschlossen.

INTELLIGENTES TÜR-MANAGEMENT VON SIMONSVOSS

Mit dem digitalen Schließzylinder 3061 Doormonitoring von Simonsvoss Technologies bekommt der Anwender gleich eine kompakte Türüberwachung mitgeliefert.

Der Zylinder gibt nicht nur den Zugang frei oder verriegelt die Tür – vielmehr überwacht er auch deren Zustand. Nutzer wissen also stets (und auch aus der Ferne), ob die Tür offen, geschlossen oder verriegelt ist.

Der Doormonitoring-Zylinder registriert und dokumentiert jeden Zustand und Vorgang und leitet die Informationen an eine Verwaltungssoftware weiter. Je nach individueller Konfiguration der Software sendet der Zylinder eine Warnung, wenn unberechtigte Schließvorgänge erfolgen oder die Tür nicht wieder ordnungsgemäß verriegelt wurde.

Somit bietet sich der 3061 Doormonitoring besonders für sensible und schützenswerte Bereiche an.

In Kombination mit dem Wavenet-Router 3065 können die Sicherheitsmaßnahmen noch ergänzt werden. Der Zylinder meldet dann die unerwünschten Vorkommnisse an den Router, welcher in Notsituationen die richtige Maßnahme einleitet und die zuständigen Stellen informiert.

Bei Brandalarm beispielsweise ist es möglich, durch Betätigung eines einzigen Schalters oder durch eine direkte Anbindung an die Brandmeldeanlage bis zu 250 Türen zeitgleich zu entriegeln, so dass Feuerwehrkräfte ungehindert Zutritt erhalten.

Im umgekehrten Fall einer Gefahrensituation wie zum Beispiel Amokalarm, bei dem der Zutritt Unbefugter verhindert werden soll, genügt ebenfalls ein einfacher Tastendruck, um die Türen im betroffenen Umkreis automatisch zu verriegeln.

DIE TELEKOM BAUT DAS NETZ AUS. GEFAHRENMELDEANLAGEN UND NOTRUFSYSTEME MÜSSEN UMGERÜSTET WERDEN.

Bis spätestens Ende 2018 stellt die Telekom ihr Netz auf das sogenannte Internetprotokoll (IP) um. Die Erneuerung des Netzes ist
bereits im vollen Gange. Betreiber analoger Anlagen oder Nutzer der ISDN-Technik müssen sich auf Veränderungen und Leistungseinbußen einstellen. Besonders tückisch kann sich die Umstellung auf den Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen oder auch Hausund Notrufsystemen auswirken. Jetzt gilt es zu handeln, damit die Anlagen auch in Zukunft zuverlässig ihren Dienst versehen.

Die Zukunft
Zukünftig werden alle Dienste über ein vereinheitlichtes Netz angeboten. Dazu zählen die Telefonie, das Internet und TV-Dienste.
Die Telekom verabschiedet sich damit von den bisher unterschiedlichen Datenübertragungsverfahren und somit von den unterschiedlichen Datenleitungssystemen.

Das Problem
Mit der Umstellung werden alle Telekommunikationsanlagen, also auch Gefahrenmeldeanlagen und Notrufsysteme vom Hausstromnetz abhängig sein. Bei notspeiseberechtigten Anschlüssen (analog und ISDN) war das bisher nicht der Fall. Kommt es also zukünftig zu Ausfällen im Stromnetz, so ist auch eine zuverlässige Alarmierung
nicht mehr gewährleistet.

Die Fakten
Anlagen, die bisher mit analogen oder digitalen ISDN-Anschlüssen betrieben wurden, müssen für die Zukunft fit gemacht werden.
Nur so bleibt die volle Funktionstüchtigkeit gewährleistet:

  • Datenprotokolle von Einbruch- und Gefahrenmeldeanlagen werden zum Teil nicht mehr unterstützt.
  • Analoge Teilnehmeranschlüsse (Ports a/b) und auch ISDN-Anschlüsse (S0) können nicht mehr genutzt werden!
  • Störungsfreie Übertragungen (Alarmierungen / Notrufe) können nicht mehr gewährleistet werden. Im schlimmsten Fall bedeutet das den Totalausfall!
  • Die Blockade- und Sabotageüberwachung der Anlagen entfällt. Anlagen der VdS-Klassen A, B und C benötigen deshalb eine zweite, völlig unabhängige Übertragungsstrecke.

Die Sicherheitslücken
Der VdS (VdS Schadenverhütung GmbH) und der BHE (Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.) weisen auf diese Sicherheitsrisiken hin und fordern daher den Einsatz redundanter (zweigleisiger) Übertragungstechnik.

Besitzer älterer Übertragungsgeräte müssen jetzt handeln, denn mit der Umstellung auf das IP-Protokoll werden die Geräte nicht mehr funktionieren! Die Blockade- oder Sabotageüberwachung wird nicht mehr gegeben sein. Auch die bis dato notspeiseberechtigte Stromversorgung der Anschlüsse entfällt zukünftig.

Auch der Einsatz eines IP-Konverters an älteren Übertragungsgeräten birgt Risiken. Zudem sind diese zumeist mit einfachen Steckernetzteilen ausgerüstet und somit nicht gegen Stromausfälle gewappnet.
Darüber hinaus steht der finanzielle Aufwand für diese provisorische Lösung in keinem finanziellen Verhältnis zu einem Komplettaustausch der Übertragungsgeräte.

Die Lösung
Sollten Sie von der Notwendigkeit einer Umstellung betroffen oder sich nicht sicher sein, so kontaktieren Sie uns. Unsere Servicetechniker überprüfen Ihre Anlagen auf die zukünftigen Anforderungen und zeigen Ihnen die Lösungsmöglichkeiten auf. Somit ist auch zukünftig der Schutz von Werten und der Service am Kunden gewährleistet.

AKTUELLE URTEILE ZUR VIDEOÜBERWACHUNG

Regelmäßig nimmt der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert zu Rechtsfragen der Sicherheitstechnik in Veröffentlichungen und Vortragsveranstaltungen Stellung.
Hier zwei aktuelle Urteile zum Thema Videoüberwachung mit den Stellungnahmen des Berliner Rechtsanwalts.

a) Private Videoüberwachung und Miterfassung des öffentlichen Raums (EuGH, Urteil vom 11.12.2014 – C-212/13)
Der EuGH hatte in diesem Fall zu entscheiden, ob die Videoüberwachung eines privaten Anwesens der Europäischen Datenschutzrichtlinie unterliegt, wenn die Kameras auch einen Teil des öffentlichen Straßenlandes erfassen. Diese Frage hat der EuGH bejaht, weil eine Überwachung außerhalb der privaten Sphäre nicht mehr als eine ausschließlich „persönliche oder familiäre“ Tätigkeit i. S. v. Artikel 3 Abs. 2 der Richtlinie 95/46 angesehen werden kann.
Weitere Feststellungen traf der EuGH nicht, insbesondere fällte er kein Urteil über die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahme. Er ließ jedoch in einer Nebenbemerkung durchblicken, dass für die Videoüberwachung im konkreten Fall durchaus berechtigte Interessen gesprochen hätten. Was die Anwendung der Datenschutzrichtlinie angeht, so soll diese nach Auffassung des EuGH nur einschlägig sein, soweit durch die Kameras eine Identifikation der betroffenen Personen möglich ist. Daraus lässt sich im Umkehrschluss folgern, dass bei Kameras, die aufgrund ihres Empfangsbereiches bzw. der geringen Pixelzahl nur Übersichtsaufnahmen zulassen, die Datenschutzrichtlinie keine Anwendung findet. Überträgt man dies auf das deutsche Datenschutzrecht, dürfte § 6 b BDSG ebenfalls keine Anwendung finden, wenn eine Identifizierung der erfassten Personen nicht möglich ist.

b) Unzulässigkeit von Dash-Cam-Aufzeichnungen (LG Heilbronn, Urteil vom 17.02.2015 – Az. I 3s 19/14)
In diesem Fall wollte ein geschädigter Autofahrer die von ihm mittels einer sogenannten „Dash-Cam“ gefertigten Aufzeichnungen als Beweismittel verwenden. Dies lehnte das Landgericht Heilbronn ab. Die Aufzeichnungen seien ohne Kenntnis des betroffenen Unfallgegners angefertigt worden und danach gemäß § 6 b Abs. 2 BDSG rechtswidrig erlangt. Eine Verwertung im Prozess sei nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die Interessen des Geschädigten die Interessen des von der Kamera Betroffenen überwiegen. Dies sei vorliegend nicht gegeben, weil mit der „heimlichen“ Aufnahme gravierend in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Unfallgegners eingegriffen würde.

Das Landgericht versteigt sich dann zu folgender Aussage: „Wollte man dies anders sehen und der bloßen Möglichkeit, dass eine Beweisführung erforderlich werden könnte, den Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einräumen, würde dies bedeuten, dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen. Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben.“

Ich halte das Urteil sowie die daraus abzuleitende Haltung des LG Heilbronn für verfehlt. Dies beginnt damit, dass mit sogenannten „Dash-Cams“ keine Videoüberwachung des öffentlichen Straßenlandes im Sinne des § 6 b BDSG stattfindet, weil der Autofahrer hier nicht als „Beobachter“ agiert. Auch werden die gefertigten Aufnahmen permanent überschrieben, eine Speicherung erfolgt nur, wenn ein Zusammenstoß stattfindet. Der Betreiber einer solchen Kamera hat überhaupt kein Interesse daran, Bilddaten von jedermann zu sammeln. Es geht einzig und allein darum, im Falle eines Zusammenstoßes eine objektive Bewertung des Herganges zu ermöglichen, was von der Verkehrspolizei übrigens begrüßt wird. Insbesondere von Autovermietungen wird dieses Mittel immer häufiger eingesetzt, um bei fingierten Unfällen ein taugliches Beweismittel in der Hand zu haben.

In Anbetracht der Tatsache, dass bei Unfällen erhebliche Sach- und Personenschäden angerichtet werden können, ist dem materiellen Interesse des Betreibers meiner Meinung nach ein Vorrang einzuräumen vor dem Interesse eines Unfallgegners. Denn die Aufnahme berührt nicht dessen Privat- oder Intimsphäre, sondern findet in einem Bereich statt, in dem sich ein Bürger ohnehin der Wahrnehmung durch andere aussetzt (sogenannte Sozial- bzw. Geschäftssphäre). Auch werden durch solche Aufnahmen keine lückenlosen Bewegungs- oder Verhaltungsprofile angefertigt, sondern lediglich ein kurzer Augenblick erfasst, in dem sich der Betroffene darüber in der Regel verkehrswidrig verhalten hat. Warum soll dies nicht als Beweismittel verwendet werden? Mit einer anlasslosen und zeitunabhängigen „Rund um die Uhr“-Überwachung des öffentlichen Raums – wie vom Landgericht Heilbronn befürchtet – hat dies überhaupt nichts zu tun!

SICHER DURCH DIE „DUNKLE JAHRESZEIT“

Die dramatisch steigenden Einbruchszahlen der vergangenen Jahre führen zu einer zunehmende Besorgnis unter den Bürgern – und das nicht ohne Grund. Die Zahl der Wohnungseinbrüche erreichte im vergangenen Jahr den höchsten Stand seit 15 Jahren. Durchschnittlich wird heute etwa alle 3,5 Minuten in eine Wohnung eingebrochen.

Nur ein geringer Teil dieser Fälle kann aufgeklärt werden. Die Kriminalpolizei setzt daher auf Prävention und strebt mit ihrer Initiative K-EINBRUCH eine zunehmende Sensibilisierung der Bürger an. Ein wichtiger Bestandteil ist der ausgerufene „Tag des Einbruchschutzes“. Dieser fand am 26. Oktober 2014 statt, dem Tag der Umstellung auf die Winterzeit. Das Datum wurde nicht zufällig gewählt. Denn gerade in den Wintermonaten haben Diebe Hochkonjunktur. In der sogenannten „dunkeln Jahreszeit“ von Oktober bis Februar steigen die ohnehin schon hohen Einbruchszahlen nochmals drastisch an.

Die Bürger sollten daher geeignete Vorkehrungen treffen. Wir verraten Ihnen, wie Sie sich zuverlässig gegen ungebetene Gäste schützen.


Wie die Täter vorgehen
Für die Täter ist keineswegs die Tageszeit entscheidend, sondern die Abwesenheit der Bewohner. Insbesondere die langen Arbeitszeiten bieten ein vielversprechendes Zeitfenster. Nahezu die Hälfte aller Wohnungseinbrüche sind daher Tageseinbrüche, die zwischen 6 und 21 Uhr durchgeführt werden. In den dunklen Wintermonaten kommt erschwerend hinzu, dass eine in den frühen Abendstunden noch unbeleuchtete Wohnung ein Indiz für die Abwesenheit von Personen ist.

Das Eindringen in eine Wohnung ist oftmals erschreckend einfach. Die Kriminellen bevorzugen das weitgehend geräuschlose Aufhebeln von Fenstern und Türen. Gerade im Falle von einfachen Verschlüssen ohne ausreichende Sicherungswirkung gelingt dies in Sekundenschnelle. In etwa 8 von 10 Fällen gelangen die Täter auf diese Weise in das Gebäude. Vielfach reicht hierfür bereits ein einfacher Schraubendreher aus.


Wie Sie Ihr Zuhause effektiv sichern
Der zuverlässige Schutz der eigenen vier Wände setzt nicht notwendigerweise hohe Investitionen voraus. Türen und Fenster lassen sich in vielen Fällen durch kostengünstige mechanische Elemente, wie Pilzzapfen oder Querriegel problemlos nachrüsten. Dies erschwert das Eindringen in die Wohnung erheblich. Mit ausreichender Zeit, etwa im Schutze der Dunkelheit, und dem geeigneten Werkzeug, lassen sich jedoch auch professionelle mechanische Sicherungen überwinden.

Zur Minimierung dieses Risikos empfehlen Fachleute daher den zusätzlichen Einsatz einer Alarmanlage. Diese meldet Einbruchversuche automatisch und unmittelbar an eine Notruf- und Serviceleitstelle. Durch die schnelle Reaktion der Anlage kann der Täter auf frischer Tat ertappt oder zumindest vertrieben werden. Gleichzeitig entfaltet die sichtbare Installation eine abschreckende Wirkung.

Heutige Systeme zeichnen sich durch einen hohen Bedienkomfort aus und sind je nach Sicherungsbedürfnis in verschiedenen Ausbaustufen und Preisklassen erhältlich. Durch den Einsatz von Funksystemen kann eine Nachrüstung vorgenommen werden, die den baulichen Gegebenheiten vor Ort gerecht wird und ohne das Aufbrechen der Wände und Verlegen von Kabeln auskommt.


Worauf Sie unbedingt achten sollten
Die Studien der Kriminalpolizei belegen die Effektivität moderner Sicherungstechnik. Etwa die Hälfte aller Fehlversuche scheiterte an ausreichenden Vorkehrungen. Ein zuverlässiger Einbruchschutz setzt jedoch die fachgerechte Montage, Planung und Wartung der Gewerke voraus. Hierbei sind unbedingt die individuellen Gegebenheiten vor Ort zu beachten.

Von Standard-Lösungen aus dem Baumarkt oder Selbstbauten ist daher unbedingt abzuraten. Gerade für Alarmanlagen ist der professionelle Einbau die grundlegende Voraussetzung für eine fehl- und falschalarmfreie Funktionsweise.

Die Bürger sollten sich deshalb an Fachfirmen mit ausgewiesener Qualifizierung wenden und auf eine Zertifizierung durch den BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. achten. Das Zertifikat versichert dem Kunden, dass ein System eingesetzt wird, das optimal auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist und er im Rahmen der bestehenden Vorschriften mit einem vernünftigen Preis-Leistungs-Verhältnis bedient wird.

ABUS-PRODUKTPALLETTE FÜR SICHERE ARBEITSPLÄTZE

Jedes Jahr werden circa 670 Tote und über eine Million Verletzte durch Arbeitsunfälle registriert. Insbesondere im produzierenden Gewerbe ist die Unfallgefahr extrem hoch.

Zwar existieren klare Regelungen zum Arbeitsschutz – dennoch sind diese nicht immer ausreichend. Präventiver Arbeitsschutz ist das Schlagwort. Diesem Thema hat sich ABUS gewidmet und eigens eine Produktportfolio dafür geschaffen.

Schon mit einfachen Maßnahmen lassen sich somit Unfälle effektiv verhindern.

Die Produktpallette des Herstellers umfasst spezielle Vorhangschlösser sowie verschiedene Verriegelungen. Mit diesen lassen sich unter anderem Maschinen, Ventile, Stecker und Schalter so versperren, dass sie z.B. bei Wartungsarbeiten nicht bedient werden können.


Im Bereich der Verriegelungen bietet ABUS Lösungen für

  • Hauptschalter
  • Handräder
  • Kugelventile
  • Schutzschalter
  • Mehrpolige Schutzschalter
  • Gasflaschen
  • Druckluftanschlüsse und
  • Diverse Kabel und Stecker

Das Vorbild für diese Art der Sicherungen entstammt aus den USA. Lockout /Tagout ist der Oberbegriff für diese Techniken und gilt in den Staaten als das beste Anwendungsbeispiel zur Vermeidung von Arbeitsunfällen bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten.

Dabei bezeichnet Lockout das tatsächliche physische Verriegeln von z.B. technischen Anlagen oder Sperrhähnen. Tagout hingegen ist die Kennzeichnung mit Hinweis- oder Warnschildern. Die Kombination aus beidem gewährt die höchste Sicherheit.

CAMPING UND BOOT – SICHER IN DER URLAUBSZEIT

Wer zur Urlaubszeit mit Wohnwagen, Reisemobil oder Boot unterwegs ist, der sollte ein besonderes Augenmerk auf seine persönliche Sicherheit legen. Zwar müssen die in den Fahrzeugen und Booten eingebauten Gasanlagen regelmäßig durch einen zertifizierten Fachmann überprüft werden, dennoch kann es immer mal wieder zu Schäden kommen. Sei es durch mechanische Einwirkung oder durch Altersschwäche – das Risiko eines Lecks der Gasanlage in mobilen Fahrzeugen besteht immer!

Die Kohlenmonoxidwarnmelder der Baureihen Ei207 und Ei208 von Ei Electronics überwachen die Sicherheit an Bord des mobilen Heims. Aufgrund ihrer robusten Ausführungen eignen sie sich nicht nur für den häuslichen Gebrauch. Die Tester bescheinigten sogar eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen aggressives Salzwasser.

In besonders unglücklichen Fällen kann sich das giftige Kohlenmonoxid unbemerkt im Innenraum von Caravan oder Boot verteilen. Die elektrochemischen Sensoren der Warnmelder nehmen bereits kleinste Mengen des Kohlenmonoxids wahr und warnen die Bewohner sofort mit einem schrillen Alarmton.

Die Warnmelder sind nach EN 50270:1999, EN 60335-1:1994 und EN 50291:2010 (Teil 1 und 2) geprüft. Zertifiziert wurden sie durch das Kitemark-Gütesiegel.

Optional erhalten Sie die Melder mit einem LCD mit Gefahren- und Verhaltensanzeige, einer Lithium-Langzeitbatterie und einer Funkoption.